Der Ranger
Naturschutz ist Unser

Ausführung von Maßnahmen für Behörden



Für Ihre Natura 2000, FFH-Gebiete und nationalen Naturschutzgebieten biete ich mich als freier selbstständiger Ranger (gepr. Natur- und Landschaftspfleger) an, um ihnen eine praktische und fachkompetente Ausführung in den Schutzgebieten zu ermöglichen. Gerne übernehme ich gezielte, notwendige Erhaltungsmaßnahmen, insbesondere auch Pflegemaßnahmen in pflegebedürftigen Lebensraumtypen nach dem Rahmenpflegeplan. Kompetent erziele ich Ihnen einen hohen Wirkungsgrad für die eingesetzten Finanzmittel, die Ihnen für solche Maßnahmen zur Verfügung stehen.

Leise, punktuell und die Genauigkeit ist die Grundlage meiner Ausführung der Arbeiten im NSG zum Wohlbefinden der zu schützenden Tier und Pflanzenwelt

Mein Angebot der praktischen Tätigkeiten:

  • Kartieren von Arten und Biotopen

  • Gebietsbegehung

  • Gehölzschnitt und Mäharbeiten

  • Pflanz- und Saatarbeiten regionaler Wildstauden und Gehölze

  • Brut und Nisthilfen anlegen

  • Besucherlenkung planen, einrichten und errichten

  • Reparieren von diesen Einrichtungen wie Schilder, Bänke, Informationstafeln, Wegen

  • Amphibienschutzeinrichtungen anlegen und betreuen

  • Schwächen und Stärken der Schutzgebiete analysieren und beurteilen

Mein Angebot der theoretischen Tätigkeiten:

  • Vorträge und Einweisung im Naturschutzrecht für Ehrenamtliche
    Schulen
    und Vereine
    in Schutzgebieten.


 

Für den interessierten Leser, der nicht an der Behörde beschäftigt ist:

Die Naturschutzbehörden sind zuständig für  Nationalparks, Biosphärenreservates, nationalen Naturschutzgebieten, Natura 2000 und FFH-Gebieten. Die Beamte/innen der Unteren Naturschutzbehörden sind zu ca. 90% ihrer Arbeitszeit auf der Amtsstube und nur ca. 10% draußen vor Ort im Schutzgebiet und dann auch nur zur punktuellen Begutachtung der Maßnahme. In den Nationalparks und Biosphärenreservaten stehen ihnen Ranger und Angestellte täglich und flächendeckend zur Verfügung. In den Natura 2000, FFH-Gebieten und nationalen Naturschutzgebieten nicht.

Den Naturschutzbehörden werden nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um Personal für die Entwicklung und Pflegemaßnahmen beauftragen und die Pflichtmaßnahmen ausführen zu können.

Stiftungen, Verbände sind Institutionen die Ihrer Satzung gemäß Projekte oder Maßnahmen Finanziell beteiligen.